Ambulante Pflege und Betreuung in Köln

Unsere Leistungen umfassen alle gängigen Pflegearten, darunter häusliche Pflege, Betreuung und medizinische Versorgung. Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Grund- und Behandlungspflege, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie in der Seniorenbetreuung. Außerdem stehen wir Ihnen rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, für Notfälle zur Verfügung und übernehmen die Organisation von Hilfsmitteln und ärztlicher Versorgung. Als zugelassener Pflegedienst können die Kosten von allen gesetzlichen und privaten Pflege-, Kranken- und Sozialkassen übernommen werden.

Ambulante Pflege in Köln – Unsere Leistungen

Pflegerin und ältere Dame beim Frühstück, in der Grundpflege. Pflegedienst Köln

Grundpflege

  • Körperpflege (Zähneputzen, Waschen, Duschen, Rasieren etc.)
  • Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung etc.)
  • Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Ankleiden, Arztbesuche etc.)
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Spülen etc.)
  • Hilfe beim An/Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Betten / Lagern
  • Sondennahrung, Katheder und Stomaversorgung
  • Prä- und postoperative Versorgung bei ambulanten und stationären
  • Operationen
  • Prophylaxen und Mobilisation
  • Inkontinenzversorgung
Ältere Menschen beim Sport, aktive Gesundheitsförderung in der Behandlungspflege. Pflegedienst Köln

Behandlungspflege

  • Schmerzbehandlung
  • Wunderversorgung
  • Infusionen, Verabreichung von Medikamenten
  • Verbände und Injektionen
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Blutzucker-, Puls- und Blutdruckkontrolle
  • Anlaufstelle für Krankenhäuser, Krankenhausüberleitungsmanagement
  • Portversorgung
Pflegekraft, die einem älteren Herrn beim Sport unterstützt. Zusatzleistungen in der Seniorenbetreuung. Pflegedienst Köln

Zusatzleistungen

  • Wochenend- und Feiertagsdienst
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Unterstützung der Angehörigen
  • Verhinderungspflege
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln z.B. Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl
  • Zusätzliche Betreuung nach § 53b

Ein Leistungskatalog legt genau fest, welche Behandlungen verordnet und von der Kasse finanziert werden können. Ein Pflegedienst oder auch der Hausarzt informieren Angehörige von Pflegebedürftigen darüber, in welchem Maße eine behandlungspflegerische Versorgung genehmigt wird. Liegt bei der bedürftigen Person zudem eine Einstufung in einen Pflegegrad vor, hat der Patient zusätzlich zur Behandlungspflege auch Anspruch auf Grundpflege. Zum Beispiel: Eine bettlägerige Person benötigt zweimal am Tag eine Spritze (Behandlungspflege) und muss zudem morgens und abends vollständig gewaschen werden (Grundpflege). Beide Aufgaben können wir für Sie übernehmen. Wir haben die Zulassung für Beratungsbesuch nach SGB XI § 37 Abs.3 und Betreuungsleistung nach SGB XI § 45b Abs.1