Leistung | Ambulante Pflege & Betreuung

Wir sind für Sie und Ihre Angehörigen da – wann immer es um professionelle Pflege, Betreuung und Unterstützung zuhause geht. In einem kostenlosen, ausführlichen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse und entwickeln gemeinsam ein auf Sie zugeschnittenes Pflegeangebot. Unsere Leistungen umfassen alle gängigen Pflegearten, inklusive häuslicher Pflege, Betreuung und medizinischer Versorgung. Eine Kostenübernahme durch alle Pflege-, Kranken- und Sozialkassen ist möglich, da wir bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen zugelassen sind.

Wir bieten verschiedene Leistungen an

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Grundpflege

  • Körperpflege (Zähneputzen, Waschen, Duschen, Rasieren etc.)
  • Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung etc.)
  • Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Ankleiden, Arztbesuche etc.)
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Spülen etc.)
  • Hilfe beim An/Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Betten / Lagern
  • Sondennahrung, Katheder und Stomaversorgung
  • Prä- und postoperative Versorgung bei ambulanten und stationären
  • Operationen
  • Prophylaxen und Mobilisation
  • Inkontinenzversorgung

Behandlungspflege

  • Schmerzbehandlung
  • Wunderversorgung
  • Infusionen, Verabreichung von Medikamenten
  • Verbände und Injektionen
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Blutzucker-, Puls- und Blutdruckkontrolle
  • Anlaufstelle für Krankenhäuser, Krankenhausüberleitungsmanagement
  • Portversorgung

Zusatzleistungen

  • Wochenend- und Feiertagsdienst
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Unterstützung der Angehörigen
  • Verhinderungspflege
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln z.B. Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl
  • Zusätzliche Betreuung nach § 53b

Ein Leistungskatalog legt genau fest, welche Behandlungen verordnet und von der Kasse finanziert werden können. Ein Pflegedienst oder auch der Hausarzt informieren Angehörige von Pflegebedürftigen darüber, in welchem Maße eine behandlungspflegerische Versorgung genehmigt wird. Liegt bei der bedürftigen Person zudem eine Einstufung in einen Pflegegrad vor, hat der Patient zusätzlich zur Behandlungspflege auch Anspruch auf Grundpflege. Zum Beispiel: Eine bettlägerige Person benötigt zweimal am Tag eine Spritze (Behandlungspflege) und muss zudem morgens und abends vollständig gewaschen werden (Grundpflege). Beide Aufgaben können wir für Sie übernehmen.Wir haben die Zulassung für Beratungsbesuch nach SGB XI § 37 Abs.3 und Betreuungsleistung nach SGB XI § 45b Abs.1