Leistung

Mit unseren Leistungen möchten wir für Sie und Ihre Angehörigen immer dann da sein, wenn es um Begleitung, Betreuung und Pflege zuhause geht. In einem ausführlichen und für Sie kostenlosem Beratungsgespräch erfragen wir Ihre Erwartungen und Wünsche an unseren Service, sowie unseren Betreuungskräfte und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Wir bieten Ihnen alle Pflegeleistungen an. Eine Kostenübernahme durch alle Pflege-, Kranken- und Sozialkassen ist möglich, denn wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen zugelassen.

Wir bieten verschiedene Leistungen an

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Grundpflege

  • Körperpflege (Zähneputzen, Waschen, Duschen, Rasieren etc.)
  • Ernährung (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung etc.)
  • Mobilität (Aufstehen und Zubettgehen, Ankleiden, Arztbesuche etc.)
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche waschen, Spülen etc.)
  • Hilfe beim An/Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Betten / Lagern
  • Sondennahrung, Katheder und Stomaversorgung
  • Prä- und postoperative Versorgung bei ambulanten und stationären
  • Operationen
  • Prophylaxen und Mobilisation
  • Inkontinenzversorgung

Behandlungspflege

  • Schmerzbehandlung
  • Wunderversorgung
  • Infusionen, Verabreichung von Medikamenten
  • Verbände und Injektionen
  • An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • Blutzucker-, Puls- und Blutdruckkontrolle
  • Anlaufstelle für Krankenhäuser, Krankenhausüberleitungsmanagement
  • Portversorgung

Zusatzleistungen

  • Wochenend- und Feiertagsdienst
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Unterstützung der Angehörigen
  • Verhinderungspflege
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln z.B. Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl

Ein Leistungskatalog legt genau fest, welche Behandlungen verordnet und von der Kasse finanziert werden können. Ein Pflegedienst oder auch der Hausarzt informieren Angehörige von Pflegebedürftigen darüber, in welchem Maße eine behandlungspflegerische Versorgung genehmigt wird. Liegt bei der bedürftigen Person zudem eine Einstufung in einen Pflegegrad vor, hat der Patient zusätzlich zur Behandlungspflege auch Anspruch auf Grundpflege. Zum Beispiel: Eine bettlägerige Person benötigt zweimal am Tag eine Spritze (Behandlungspflege) und muss zudem morgens und abends vollständig gewaschen werden (Grundpflege). Beide Aufgaben können wir für Sie übernehmen.Wir haben die Zulassung für Beratungsbesuch nach SGB XI § 37 Abs.3 und Betreuungsleistung nach SGB XI § 45b Abs.1